Betroffene, Unterstützer und Interessierte. ( News von Eurem Korrespondenten aus Australien ) Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags gibt „Ehemalige Heimkinder-Projekt“ in Auftrag !!! Der „Bundesverband für Erziehungshilfe e. V.“ ( AFET ) gibt bekannt @ http://www.afet-ev.de/aktuell/AFET_intern/2008/Heimerz_50er.php [ das Erscheinungsdatum dieser Bekanntgebung im Internet ist Dienstag, 18. November 2008, 14:00 Uhr ] »Aktuelle Themen AFET-intern Heimerziehung der 50/60er Jahre AFET und DIJuF [ „Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V.“ ] wurden vom Petitionsausschuss [ des Bundestags ] gebeten, eine Konzeption für ein Projekt zu erstellen. Hintergrund ist, dass seit einigen Jahren Menschen öffentlich auf ihr Leid aufmerksam machen, das ihnen als Fürsorgezöglinge in der Zeit zwischen 1950 und 1970 in Einrichtungen der freiwilligen Erziehungshilfe und Fürsorgeerziehung der Bundesrepublik widerfahren ist. Sie beklagen nachhaltige Schädigung durch die erfahrene körperliche und seelische Grausamkeit, entwürdigende Erziehungsmaßnahmen und Misshandlung, aber auch Renteneinbußen durch Zwang zur Arbeit ohne entsprechende Sozialversicherung. Aufgrund von Eingaben Ehemaliger an den Petitionsausschuss des Bundestags in 2006 hat sich dieser seitdem intensiv mit dem Thema befasst. Nach mehreren Beratungsterminen, Anhörungen von Betroffenen und Sachverständigen sieht und anerkennt der Petitionsausschuss [ des Bundestags ], dass Kinder und Jugendliche in Erziehungsheimen dieser Zeit Unrecht erlitten haben können und bedauert dies zutiefst. Im Rahmen seiner Beratungen kam der Petitionsausschuss [ des Bundestags ] zu dem Schluss, dass eine gründliche Aufarbeitung der Problematik mit dem üblichen parlamentarischen Verfahren nicht zu leisten ist. Vor diesem Hintergrund bat er im Juni 2008 die Vorsitzenden von AFET und DIJuF (Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht), Herrn Kröger und Herrn Mörsberger zu einem Berichterstattergespräch. Erörtert wurde eine mögliche Aufarbeitung des Themas im Rahmen eines Projekts. AFET und DIJuF wurden vom Petitionsausschuss [ des Bundestags ] gebeten, eine Konzeption für ein Projekt zu erstellen, das auf der Basis einer Projektskizze des Petitionsausschusses a) eine fachlich seriöse und gründliche Aufarbeitung der Geschichte ermöglicht b) einen ernsthaften und moderierten Austausch zwischen den Betroffenen, Beteiligten und weiteren Fachleuten/Wissenschaftlern ermöglicht c) dem Petitionsausschuss [ des Bundestages ] Lösungsmöglichkeiten zur Genugtuung der Betroffenen und damit zur Befriedung des Problems vorschlägt. AFET und DIJuF sind dieser Bitte nachgekommen und haben eine Rahmenkonzeption [ http://www.afet-ev.de/aktuell/AFET_intern/2008/Projektkonzeption.pdf ] für ein solches Projekt erstellt, das sie dem Petitionsausschuss [ des Bundestags ] am 01.08.2008 zusandten. Parallel zu dieser notwendigen nationalen Aufarbeitung dieses Themas sieht der AFET seine diesbezügliche verbandsinterne Verantwortung. Seit Ende 2006 befasst er sich mit diesem Thema. Anfang 2008 führte er in Kooperation mit der Uni Koblenz, Herrn Prof. Schrapper, ein Expertengespräch durch, zu dem neben BetroffenenvertreterInnen WissenschaftlerInnen und PraktikerInnen eingeladen waren. Die Dokumentation des Gesprächs ist in der Reihe „Koblenzer Schriften“ veröffentlicht und über die Uni Koblenz erhältlich. Für die geschichtliche Aufarbeitung ist von Bedeutung, dass im AFET zum einen die Leitungsebene der Heime und der örtlichen Jugendämter, der Landesjugendämter und der Wohlfahrtsverbände vertreten war und ist. Zum anderen war und ist Aufgabe des AFET die Qualifizierung der Fachebene der öffentlichen Erziehung. Vor diesem Hintergrund muss sich der Verband fragen lassen, ob und in wiefern er Zwang und Gewalt und entwürdigende Erziehungsmaßnahmen in der Erziehung ausreichend intensiv im Rahmen seiner verbandlichen Möglichkeiten thematisiert hat. Dieser Verantwortung stellt sich der AFET indem er die vorhandenen Unterlagen aus dieser Zeit sichtet und bewertet. Die konkrete Umsetzung von Erkenntnissen und Diskussionsergebnissen in den Praxisalltag lagen und liegen nicht im Aufgaben- und Verantwortungsbereich des AFET. Damit trägt er Verantwortung für Entwicklungen, jedoch keine Verantwortung für konkrete Umsetzungen bzw. für konkretes Fehlverhalten. Die ersten Ergebnisse der Aufarbeitung seines verbandlichen Einwirkens auf die Praxis zu den genannten Themenbereichen wird der AFET im ersten Quartal 2009 bekannt geben. Download als PDF-Dokument [ http://www.afet-ev.de/aktuell/AFET_intern/2008/Projektkonzeption.pdf ] « Desweiteren, siehe auch das Impressum des „Bundesverband für Erziehungshilfe e. V.“ ( AFET ) @ http://www.afet-ev.de/impressum.php »Impressum AFET – Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. Osterstraße 27 30159 Hannover Tel.: 0049 (0)511 / 35 39 91 40 Fax: 0049 (0)511 / 35 39 91 50 E-Mail: info@afet-ev.de Verantwortlich für den Inhalt: Cornelie Bauer, Geschäftsführerin E-Mail: bauer@afet-ev.de Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Hannover VR 2573 Steuernummer: 25/206/21022 «