Anlaufstellen für misshandelte ehemalige Heimkinder zur Beantragung von Geldern
aus dem Opferfonds
Westdeutschland:
Anlauf- und Beratungsstelle Heimerziehung Schleswig-Holstein
Georg Gorrissen
Hamburger Landstr. 16a
24113 Molfsee
Telefon: 0151 / 46520524
info(at)abh-sh(dot)de
Amt für Versorgung und Integration Bremen
Frank Baack
Andreas Berg
Friedrich-Rauers-Str. 26
28195 Bremen
Telefon: 0421 / 361-5459 oder 0421 / 361-5404
frank.baack(at)versorgungsamt.bremen(dot)de
andreas.berg(at)versorgungsamt.bremen(dot)de
Telefonische Sprechzeiten zur Terminvereinbarung:
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr - 15:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Versorgungsamt Hamburg
Ursula Deske
Brigitte Klempert
Mathias Knappert
Pamela Pätzel
Maren Petermann
Kurt Rhode
Christel Schneider
Adolph-Schönfelder-Str. 5
22083 Hamburg
Telefon: 040 / 428637171 oder 040 / 428637166
Heimkinder(at)basfi.hamburg(dot)de
Berlin
Berliner Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder
Stefan Henn
Manuel Koesters
Marie Martensen
Herbert Scherer
Petra Schwarzer
Fregestr. 38 A
12161 Berlin
Telefon: 030 / 85 75 77 61
Telefax: 030 / 85 75 77 60
info-heimerziehung(at)sozkult(dot)de
http://www.abeh-berlin.de
Aktueller Hinweis
Telefonische Sprechzeiten zur Vereinbarung eines Beratungsgespräches:
Montag: 09:00 Uhr - 11:00 Uhr
Dienstag: keine dafür "Treffpunkt Café" u. "Offene Tür" 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mittwoch: keine Sprechstunde
Donnerstag: 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Offene Tür:
Immer dienstags von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Für persönliche Terminvereinbarungen und zum Kennenlernen Ihrer Beraterinnen und Berater. Sie können Fragen zum Fonds-Heimerziehung stellen, sich über die
weiteren Angebote der Berliner Beratungsstelle informieren und Anregungen einbringen. Sie können ohne Termin kommen.
Treffpunkt Café:
Immer dienstags von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Mitglieder der Berliner Regionalgruppe ehemaliger Heimkinder und anderer selbstorganisierter Gruppen ehemaliger Heimkinder sind anwesend, für diejenigen, die
den Austausch mit anderen Betroffenen suchen. Sie können unkompliziert Kontakt aufnehmen und sich über die verschiedenen Selbsthilfegruppen und Netzwerke anderer ehemaliger Heimkinder informieren. Kaffee und Tee
werden kostenlos ausgeschenkt.
Der Treffpunkt Café findet in den Räumlichkeiten der Anlauf- und Beratungsstelle statt.
Niedersachsen
Landkreis Ammerland
Dennis Niehaus
Wolfgang Diedrich
Ammerlandallee 12
26653 Westerstede
Telefon: 04488 / 563300 oder 04488 / 563310
Telefax: 04488 / 563339
d.niehaus(at)ammerland(dot)de
w.diedrich(at)ammerland(dot)de
Landkreis Aurich
Jürgen Homann
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Telefon: 04941 / 165114
Telefax: 04941 / 165199
j.homann(at)landkreis-aurich(dot)de
Nordrhein-Westfalen
LVR Landesjugendamt Rheinland
Peter Möller
Jutta Pusch-Runge
Reinhilde Schröder
Kennedy-Ufer 2
50679 Köln
Telefon: 0800 809 4001 (kostenfrei)
ehemaligeheimkinder(at)lvr(dot)de
http://www.ehemaligeheimkinder.lvr.de
Reg. Anlauf- u. Beratungsstelle LWL - Landesjugendamt Westfalen
Birgit Kühne
Matthias Lehmkuhl
Heike Wiesmann
Warendorfer Str. 25
48133 Münster
Telefon: 0251 / 5913635
birgit.kuehne(at)lwl(dot)org
matthias.lehmkuhl(at)lwl(dot)org
heike.wiesmann(at)lwl(dot)org
Hessen
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Darmstadt
Regina Beck
Peter Dengler
Schottener Weg 3
64289 Darmstadt
Telefon: 06151 / 738-204 oder 06151 / 738-156
Telefonzentrale: 06151 / 738 - 0
Telefax: 06151 / 738 133
regina.beck(at)havs-dar.hessen(dot)de
peter.dengler(at)havs-dar.hessen(dot)de
havs-dar(at)havs-dar.hessen(dot)de
Zuständig für die Landkreise:
Bergstraße
Groß-Gerau
Odenwaldkreis
Darmstadt-Dieburg
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Straßenbahnen Linien 4 und 5; Haltestelle Messplatz
Behindertenparkplätze vorhanden.
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Frankfurt
Manuela Butov
Kirsten Chitiyo
Angelika Schäfer
Walter-Möller-Platz 1
60439 Frankfurt
Telefon: 069 / 1567-564, 069 / 1567-283 oder 069 / 1567-225
Telefonzentrale: 069 / 1567-1
Telefax: 069 / 1567-234
manuela.butov(at)havs-fra.hessen(dot)de
kirsten.chitiyo(at)havs-fra.hessen(dot)de
a.schaefer(at)havs-fra.hessen(dot)de
post(at)havs-fra.hessen(dot)de
Zuständig für die Landkreise:
Offenbach
Hochtaunus
Stadt Frankfurt
Stadt Offenbach
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Fraitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln Nordwestzentrum U-Bahn U1 Buslinien
26, 29, 60, 71, 72, 73, 251 Behindertenparkplätze Parkebene P+1 und Aufzug vorhanden.
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda
Thomas Witzel
Simone Opfer
Washingtonallee 2
36041 Fulda
Telefon: 0661 / 6207-312 oder 0661 / 6207-342
Telefonzentrale: 0661 / 6207-0
Telefax: 0661 / 6207-222
thomas.witzel(at)havs-ful.hessen(dot)de
simone.opfer(at)havs-ful.hessen(dot)de
postmaster(at)havs-ful.hessen(dot)de
Zuständig für die Landkreise:
Main-Kinzig
Fulda
Hersfeld-Rotenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln Bushaltestelle: Washingtonallee, Linie 4
Richtung Malkes Behindertenparkplätze und Aufzug vorhanden.
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen
Heike Sanchez
Willi Schröder
Südanlage 14 A
35390 Gießen
Telefon: 0641 / 7936-312 oder 0641 / 7936-350
Telefonzentrale: 0641 / 7936-0
Telefax: 0641 / 7936-117
heike.sanchez(at)havs-gie.hessen(dot)de
willi.schroeder(at)havs-gie.hessen(dot)de
postmaster(at)havs-gie.hessen(dot)de
Zuständig für die Landkreise:
Gießen
Marburg-Biedenkopf
Lahn-Dill
Vogelsberg
Wetterau
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Bushaltestelle Südanlage, Johanneskirche, Behindertenparkplätze und Aufzug vorhanden.
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Kassel
Raphael Brill
Christina Gutjahr
Susanne Nezovic
Frankfurter Str. 84 A
34121 Kassel
Telefon: 0561 / 2099-310; 0561 / 2099-219 oder 146
0561 / 2099-219 oder 156
Telefax: 0561 / 2099-210
info(at)havs-kas.hessen(dot)de
Raphael.Brill(at)havs-kas.hessen(dot)de
Chistina.Gutjahr(at)havs-kas.hessen(dot)de
Susanne.Nezovic(at)havs-kas.hessen(dot)de
Zuständig für die Landkreise:
Kassel
Waldeck-Frankenberg
Werra-Meißner
Schwalm-Eder
Stadt Kassel
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Oder nach Vereinbarung
Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln KGV-Anschluss Heinrich-Heine-Straße
Linien 5 (Niederflurwagen), 5E und 6, RT 3 und RT 5, Buslinien 50 und 500,
Behindertenparkplätze und Aufzug vorhanden.
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden
Werner Meinhardt
Horst Seichter
Mainzer Str. 35 (Eingang Lessingstraße)
65185 Wiesbaden
Telefon: 0611 / 7157-4150 oder 0611 / 7157-4149
Telefonzentrale: 0611 / 7157-0
Telefax: 0611 / 7157-177
werner.meinhardt(at)havs-wie.hessen(dot)de
horst.seichter(at)havs-wie.hessen(dot)de
poststelle(at)havs-wie.hessen(dot)de
Zuständig für die Landkreise:
Limburg-Weilburg
Main-Taunus
Rheingau-Taunus
Stadt Wiesbaden
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Rheinland-Pfalz
Landesamt für Soziales, Jugend u. Versorgung
Rheinallee 97 - 101
55118 Mainz
Telefon: 06131 / 967488
anlaufstelle(at)lsjv.rlp(dot)de
Sprechzeiten:
Montag: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Saarland
Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport
Katrin Jankir
Josef Schneider
Martina Jahr
Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken
Telefon: 0681/ 501-2079 oder 0681 / 501-2083
Telefax: 0681/ 501-3416
k.jankir(at)arbeit.saarland(dot)de
j.schneider(at)soziales.saarland(dot)de
m.jahr(at)soziales.saarland(dot)de
Baden-Württemberg
Anlauf- und Beratungsstelle
"Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975"
Baden-Württemberg
Irmgard Fischer-Orthwein
Leena Schmeller-Müller
Lea Rappmann
Thomas Mörsberger
Postfach 15 03 15
70076 Stuttgart
Hausadresse:
Feuerseeplatz 5
70176 Stuttgart
Telefon:
0711 / 35144-983 (Frau Fischer-Orthwein)
0711 / 35144-985 (Frau Schmeller-Müller)
0711 / 900519-13 (Frau Rappmann)
0711 / 900519-12 (Herr Mörsberger)
Telefax: 0711 / 35144-899
E-Mail:
kontakt(at)abh-bw(dot)de
Fischer-Orthwein(at)abh-bw(dot)de
Schmeller-Mueller(at)abh-bw(dot)de
rappmann(at)abh-bw(dot)de
Moersberger(at)abh-bw(dot)de
Telefonische Kontaktzeiten:
Montags
14:30 Uhr - 17:30 Uhr (Frau Schmeller-Müller)
Dienstags
09:30 Uhr - 11:30 Uhr (Frau Fischer-Orthwein)
15:00 Uhr - 19:00 Uhr (Herr Mörsberger)
Donnerstags
09:30 Uhr - 12:00 Uhr (Frau Schmeller-Müller)
15:00 Uhr - 18:00 Uhr (Frau Fischer-Orthwein)
Weitere Kontaktzeiten nach Vereinbarung.
Die Beratungsstelle ist für Betroffene aus allen 44 Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs zuständig.
Zur Zeit möchten sehr viele Betroffene von uns beraten werden. Diesem Wunsch kommen wir gerne nach. Aus diesem Grund verlängern sich die Wartezeiten auf
einen Gesprächstermin. Wir bitten um Verständnis.
Bayern
Zentrum Bayern Familie u. Soziales
Bayerisches Landesjugendamt
Büroräume: ZBFS - Region Oberbayern
Christine Deyle
Katharina Nusser
Stefan Rösler
Dana Rudolph
Liane Spiegelberg
Manuela Thurm
Teresa Zeckau
Bayerstr. 32
80335 München
Telefon:
089 / 18966-1268 (Frau Deyle)
089 / 18966-1289 (Frau Nusser)
089 / 18966-1211 (Herr Rösler)
089 / 18966-1327 (Frau Rudolph)
089 / 18966-1218 (Frau Spiegelberg)
089 / 18966-1265 (Frau Thurm)
089 / 18966-1520 (Frau Zeckau)
Telefax: 089 / 18966-1499
anlaufstelle(at)zbfs-blja.bayern(dot)de oder
christine.deyle(at)zbfs-blja.bayern(dot)de
katharina.nusser(at)zbfs-blja.bayern(dot)de
stefan.roesler(at)zbfs-blja.bayern(dot)de
dana.rudolph(at)zbfs-blja.bayern(dot)de
liane.spiegelberg(at)zbfs-blja.bayern(dot)de
manuela.thurm(at)zbfs-blja.bayern(dot)de
teresa.zeckau(at)zbfs-blja.bayern(dot)de
http://www.anlaufstelle.bayern.de
Telefonische Erreichbarkeit (Wochenübersicht):
Montag
10:30-12:30 Uhr Frau Thurm
10:00-12:00 Uhr Frau Deyle
15:00-17:00 Uhr Frau Zeckau
Dienstag
10:30-12:30 Uhr Frau Thurm
10:00-12:00 Uhr Frau Nusser
16:00-18:00 Uhr Frau Rudolph
Mittwoch
Vormittags ist die Anlauf- und Beratungsstelle nicht erreichbar!
15.00-17.00 Uhr Frau Nusser
Donnerstag
10:30-12:30 Uhr Frau Thurm
10:00-12:00 Uhr Frau Zeckau
16:30-18:30 Uhr Frau Deyle
Freitag
10:00-12:00 Uhr Frau Rudolph
Ostdeutschland:
Mecklenburg-Vorpommern
Anlauf- und Beratungsstelle
"Heimerziehung in der DDR"
Burkhard Bley
Gudrun Buggenhagen
Michael Wildt
Bleicherufer 7
19053 Schwerin
Telefon: 0385 / 557 1661 oder 1662
Telefax: 0385 / 734 007
heimerziehung(at)lstu.mv-regierung(dot)de
b.bley(at)lstu.mv-regierung(dot)de
g.buggenhagen(at)lstu.mv-regierung(dot)de
m.wildt(at)lstu.mv-regierung(dot)de
http://www.landesbeauftragter.de
Die Anlauf- und Beratungsstelle ist bei der Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Stasi-Unterlagen angesiedelt.
Brandenburg
Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der Kommunistischen Diktatur
Martin Gollmer
Yvonne Laue
Birgit Schmelz
Hegelallee 3
14467 Potsdam
Telefon: 0331 / 23729217
Telefonische Sprechzeiten zur Terminvereinbarung:
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
anlaufstelle(at)lakd.brandenburg(dot)de
http://www.aufarbeitung.brandenburg.de
Sachsen-Anhalt
Anlauf- und Beratungsstelle DDR-Heimkinderfonds Sachsen-Anhalt
Leitung: Dr. Klaus-Peter Meyer
Manuela Hasenfuß
Andreas Schoensee
Carina Stettin-Brose
Jürgen Wesner
Liebknechtstr. 65
39110 Magdeburg
Sie erreichen uns für eine Terminabsprache oder Anfragen unter
Telefon: 0391 / 727399-20
Telefax: 0391 / 727399-14
zu folgenden Zeiten:
montags, mittwochs und freitags zwischen 09:00 Uhr und 13:00 Uhr
sowie dienstags und donnerstags zwischen 14:00 Uhr und 17:00 Uhr.
Sie können uns Ihren Namen, Ihre Anschrift und Telefonnummer auch per E-Mail an
heimkinderfonds(at)ms.sachsen-anhalt(dot)de
mitteilen, wir rufen Sie dann an.
www.heimkinderfonds.sachsen-anhalt.de
Sachsen
Anlauf- und Beratungsstelle des Freistaates Sachsen
Fonds "Heimerziehung in der DDR"
Verena Liebing
Bettina Monse
Andrea Regu
Funkenburgstraße 2
04105 Leipzig
Telefon: 0341/1266-240
heimerziehung@ksv-sachsen.de
Beratungszeiten der Anlauf- und Beratungsstelle:
Montag 9:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 9:00 - 19:00 Uhr
Mittwoch 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 16:00 Uhr
Freitag9:00 - 12:00 Uhr
Darüber hinaus nach vorheriger Vereinbarung.
Die Angebote der sächsischen Anlauf- und Beratungsstelle richten sich an Betroffene mit Wohnsitz im Freistaat Sachsen, die in der Heimerziehung der
DDR-Jugendhilfe von 1949-1990 Leid und Unrecht erfahren haben.
Zuständig ist die sächsische Anlauf- und Beratungsstelle auch für Betroffene mit Wohnsitz außerhalb der ostdeutschen Länder, sofern die erste
Heimeinweisung von Behörden auf dem Territorium des heutigen Freistaates Sachsen veranlasst wurde.
Thüringen
Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige DDR-Heimkinder
Ingo Greßler
Mirjam Hobeck
Manfred May
Stephanie Schmidt
Wallstraße 18 - Thüringenhaus Eingang C
99084 Erfurt
Telefon: 0361 / 5115915-6 oder 0361 / 5115915-7
Telefax: 0361 / 5115915-3
anlaufstelle(at)tmsfg.thueringen(dot)de
http://www.thueringen.de/th7/tmsfg/familie/heimerziehung/
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Hinweise zur Nutzung des Opferfonds
Der evangelische Theologe i.R. Dierk Schäfer schreibt dazu unter: "Was möglicherweise hilfreich sein kann":
"Erika Tkocz hat eine Liste für den Zu- und Umgang mit Anlaufstellen für ehemalige Heimkinder in einem Kommentar zur Verfügung gestellt. Damit diese
„Gebrauchsanweisung“ möglichst vielen hilft, habe ich sie als Blogbeitrag nach vorn geholt und möchte damit Mut machen, von den beschämenden Möglichkeiten des Fonds ganz unverschämt Gebrauch zu machen.
Schämen sollten sich Antje Vollmer samt Staat und besonders die Kirchen mit ihren rücksichtslosen Interessenvertretern am Runden Tisch/Heimkinder."
http://dierkschaefer.wordpress.com/2013/10/04/was-moglicherweise-hilfreich-sein-kann/
Hier die Ausführungen der Dipl. Psychologin Erika Tkocz
Schritte für den Weg der Anlaufstellen
1. Bestätigung des Heimes dass man dort war. Die meisten Heime existieren noch, direkt dort anrufen, sagen, dass man die Bestätigung wegen des Fonds
braucht. Auch mal fragen, ob noch Akten vorhanden sind. Die sagen dann was sie brauchen, in der Regel eine Kopie vom Personalausweis.
2. Seine Rentenauszüge anfordern, denn die geben darüber Auskunft, ob Rente bezahlt worden ist oder nicht, und man kann selber schon sehen, in welcher Zeit
man im Heim war und ob dort einbezahlt worden ist oder auch nicht.
3. Sich bei der jeweiligen Anlaufstelle melden. Es gilt Wohnortnähe, d.h. dort wo man wohnt geht man zur Anlaufstelle und nicht wo man im Heim war. Fährt
man zu der jeweiligen Anlaufstelle bekommt man schon per se 250 Euro, egal wie weit die Anlaufstelle entfernt ist. Man kann aber auch von einem Mitarbeiter der Anlaufstelle besucht werden, muss jeder selbst wissen.
Bei dem Termin seinen Personalausweis mitnehmen.
4. Sollte man keine Bestätigung vom Heim haben, aufschreiben, an was man sich erinnern kann, z.B. wie sah das Haus aus, wie groß war die Gruppe, kann man
sich an Namen erinnern, was hat man dort gearbeitet. War man im Kinderheim, gibt es vielleicht Zeugnisse aus denen hervorgeht, dass man dort in der Heimschule war.
5. Man kann auch schon vorab eine Schilderung der Heimerlebnisse aufschreiben und diese abgeben. Dann muss man es nicht dort sagen und schaut was passiert, ob
die Sachbearbeiterin es gleich liest oder sagt, sie liest es später, und man kann das Gespräch dann weiter führen, indem man dann das Thema Sachleistungen anspricht.
6. Hier kann man auch seine gewünschten Sachleistungen aufschreiben und die entsprechende Begründung auch gleich dabei. Es gibt auch Sachbearbeiter, die
darüber froh sind; erspart ihnen Arbeit und man selber hat ein besseres Gefühl, wenn man von sich aus eine aktive Rolle einnimmt und nicht darauf wartet, bis die andere Person etwas fragt.
7. Man muss nicht mit der Einstellung zu dem Gespräch gehen ein Bittsteller zu sein. Das Geld gehört auch nicht der Sachbearbeiterin, diese hat lediglich
die Aufgabe die Sachleistungen in Kategorien einzuordnen. Andere Ehemalige haben durchaus das Bedürfnis, sich auch etwas von der Seele zu reden, dann sind sie auch dafür da, das ist sehr individuell.
Was gibt es?
- Zunächst die Rentenersatzleistung pro Monat geleistete Arbeit 300 Euro.
- 250 Euro wenn man zur Anlaufstelle fährt.
- Vorab kann man nun 1 x 2.000,00 Euro in einem vereinfachtem Verfahren bekommen, also nur angeben, was man möchte, und dann wird das Geld überwiesen und in
einer 2.ten Vereinbarung noch einmal 1000 Euro beantragen.
Sich vorher überlegen was man an Sachleistung braucht, sich nicht von denen einreden lassen, dass es nichts gibt. Die Sachleistungen müssen den Zusammenhang
der Heimerziehung darstellen und da gibt es mehrere Varianten. Die beste ist, durch die Heimerziehung nicht so viel Geld zu haben. Viele von uns leben ja nur von der Grundsicherung. Allerdings sollte die
Sachbearbeiterin sich was einfallen lassen; dafür sind die da.
Nähere Erklärung was eigentlich die Sachleistungen sind:
Grundsätzlich kann man ohne weitere Probleme einen PC mit allen Sachen bekommen, weil man angeben kann, mit anderen Ehemaligen vernetzt zu sein bzw. sich
vernetzen zu wollen.
Dann mal zu den Kategorien:
Es gibt es 7 Kategorien und sie kreuzen für die entsprechende Sachleistung die jeweilige Kategorie an und dann ist noch Platz für nähere Erklärungen. Der
Platz ist nicht so groß, also werden da auch nicht so ausführliche Begründungen hinein geschrieben. Also das sind die 7 Kategorien und ich habe zu der jeweiligen Kategorie einmal den Grundgedanken und ein
Beispiel aufgeführt:
1. Wohnung
2. Mobilität
3. Ernährung
4. Soziale Kontakte und Integration
5. Bildung und Arbeit
6. Gesundheit
7. Identität
Zu 1 Wohnung:
Es gibt sicherlich einige von uns, die gewisse Umbauten in ihrer Wohnung vornehmen lassen möchten, z.B. anstelle einer Badewanne eine Dusche fürs Bad.
Zusammenhang der Heimvergangenheit zu Heute:
Auf den ersten Blick würde man doch meinen, dass es sich hier um die Kategorie Nr. 6 handeln müsste, aber hier würde es schon schwieriger werden einen
Zusammenhang zu dem Heim herzustellen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man es machen; letztlich werden auch sicher bei so einer Maßnahme beide Kategorien angekreuzt.
Man kann es aber auch folgendermaßen begründen:
Für ein ehemaliges Heimkind ist es wichtig so lang wie möglich seine Selbständigkeit zu behalten, weil es sehr viele traumatische Erlebnisse durch die
Abhängigkeit der Erzieherinnen erfahren hat. Man denke da beispielsweise an die Verhältnisse beim Baden/Duschen in den Heimen, wo die Erzieher immer dabei waren , man immer unter Beobachtung stand und noch
Schlimmeres passierte, was dann dazu führt nicht durch andere Personen Hilfe annehmen zu wollen.
Aber auch andere Sachen in der Wohnung, beispielsweise seine Küche bequemer zu gestalten, Arbeitserleichterung schaffen, das sorgt letztlich dafür, seine
Unabhängigkeit zu bewahren. Hier wäre es sogar möglich einen Umzug finanziert zu bekommen, wenn man beispielsweise im 3. Stockwerk wohnt und es keinen Fahrstuhl gibt und man nicht mehr so in der Lage ist, die
Treppen zu steigen.
Also zusammenfassend gilt bei der Wohnung, Leistungen zu bekommen, die dazu führen seine Unabhängigkeit zu behalten, letztlich auch so lang wie möglich in
seiner Wohnung zu bleiben zur Vermeidung in ein Altersheim zu müssen.
2. Mobilität
Auch diese Kategorie kann man auch noch im Zusammenhang mit der Kategorie 4
betrachten, also soziale Kontakte und Integration.
Es ist zunächst einmal sehr individuell, was ein Mensch braucht, um mobil zu sein. Der eine möchte ein Elektrofahrrad, ein Anderer ein Moped und wiederum
ein Anderer ein Auto.
Hier kann man beispielsweise ein Auto nicht ablehnen, weil das zu teuer ist, sondern muss schauen, wieso das Auto die einzige Option ist. Z.B. wohnt man auf
dem Lande und hat es doch sehr weit zu Ärzten und Geschäften, oder aber auch die nächsten Verwandten/Freunde wohnen etwas weiter weg empfiehlt sich ein Auto, weil man auch im Winter doch erhebliche Probleme
bekommt Einkäufe mit Fahrrad oder Moped zu tätigen.
Auch hier gilt die Begründung der Unterstützung zur Unabhängigkeit, aber auch im Zusammenhang zu der Kategorie 3 geht es auch darum, soziale Kontakte
aufrecht zu erhalten um nicht zu vereinsamen. Der Zusammenhang mit der Heimerfahrung sollte klar sein, dort waren soziale Kontakte Freunde zu haben verboten, bis hin überhaupt untereinander kommunizieren zu
dürfen. Man kann auch nicht immer erwarten dass die Verwandten/Freunde einen besuchen, sondern möchte auch das Gefühl haben selber aktiv zu sein, also mobil genug, um auch die Verwandtschaft/Freunde zu besuchen,
denn Passivität aus Mangel an Möglichkeiten (Geld) mindert das Selbstbewusstsein. Selbstverständlich hat diese Kategorie auch einen Zusammenhang mit der Gesundheit, will man diese Kategorie mit hinein nehmen
braucht man die ärztl. Unterlagen.
3. Ernährung
Eine nicht zu unterschätzende Kategorie, wenn man bedenkt wie viele Jahre man den Fraß in den Heimen „genießen“ durfte, bis hin zwangsernährt worden
zu sein. Das hat sensibilisiert fürs weitere Leben und somit ist der Zusammenhang mit den Heimerfahrungenhergestellt.
Alles was mit Ernährung zusammenhängt, sollte bei den Sachleistungen überdacht werden, angefangen von einer Küche, die so funktionsfähig sein muss, dass
man ohne Stress sein Essen zubereiten kann, sowie Küchengeräte, selbstverständlich auch Kühlschrank und Spülmaschine. Oder entsprechende Kochtöpfe, und weil das Auge mit isst Geschirr, und auch gibt die
Wohnung es her, ein Esszimmer. Auch diese Kategorie korrespondiert mit 1 Wohnung, aber auch mit 3, denn man möchte ja auch Verwandte/Freunde zu sich in die Wohnung einladen und bekochen.
4. Soziale Kontakte und Integration
In dieser Kategorie finden sich auch einige andere hier aufgeführten Kategorien wieder. So ist es beispielsweise wichtig, um Freunde/Bekannte zu besuchen,
mobil zu sein. Sicherlich möchte man auch Leute nach Hause einladen und vielleicht auch bekochen und braucht deswegen entsprechendes Mobiliar, Sitzecke oder eine funktionierende Küche. Auch kann man für sich
sehen, was anstehen könnte bei Hobbys, sei es zum Fußball zu gehen, Konzerte oder Theater und als Sachleistung ein Abonnement beantragen. Auch ein Laptop gehört in diese Kategorie, denn das Internet ist nun
einmal immer mehr eine Plattform geworden, um Menschen kennen zu lernen und für uns besonders auch Kontakte zu anderen Ehemaligen zu suchen. Letztlich hat diese Kategorie die Bedeutung, nicht ausschließlich
isoliert Zuhause zu sein aus Mangel an entsprechenden Mittel, was die Gefahr birgt depressiv zu werden. Der
Zusammenhang mit den Heimerfahrungen ist auch klar, dort wurden soziale Kontakte/Freunde-haben unterbunden.
5. Bildung und Arbeit
Erscheint auf den ersten Blick sicherlich etwas eigenartig, denn in unserem Alter sind wir ja größtenteils aus der Arbeit heraus. Aber was ist mit Bildung?
Hier kann man beispielsweise ja auch einmal überlegen, was man noch so machen kann in Bezug auf sein Hobby. Wie ist es, wenn Jemand gerne reist, warum nicht einen Bildungsurlaub beantragen. Oder wie steht es mit
unseren Künstlern, hier sich weiter fortbilden in der Malerei, andere vielleicht in der Musik. Es gibt auch viele interessante Angebote in der VHS da kann man auch schauen.
Aber auch ein Laptop gehört zu dieser Kategorie, denn es ist ja unterschiedlich, für was man einen Laptop bzw. das Internet nutzt.
6. Gesundheit
Was man auch immer braucht muss, vorab seitens der Krankenkasse geklärt werden, welche Leistung in welcher Höhe die Krankenkasse zahlt. Hier wird dann
lediglich die Differenz dazu bezahlt. Nun gibt es keine eindeutigen Beweise welche Krankheiten aufgrund der Heimzeit primär im Zusammenhang stehen, aber das ist auch nicht wirklich maßgeblich, auch wenn das
gelegentlich von Mitarbeitern der Anlaufstelle behauptet wird. Es reicht als Begründung, dass die betroffene Person im Hier und Jetzt soweit es geht bei Krankheiten dahingehend unterstützt wird, dass das Leben
erträglicher macht. Sollte es aus welchen Gründen auch immer nicht mehr möglich sein, eine REHA zu beantragen, kann man sich durchaus einen Urlaub wünschen, denn der Grundgedanke dabei ist, die „Seele baumeln
zu lassen“; sollte es körperliche Beschwerden/Krankheiten geben, kann man dann bestimmte Anwendungen vor Ort bekommen. Sicherlich gehört auch in diese Kategorie die Bezahlung von Therapiekosten. Wenn man eine
Therapie macht, weiß man nicht im Vorfeld, wie lange sie dauern wird und ob die bezahlten Stunden der Krankenkasse ausreichen. Deshalb ist es wichtig, von dem Geld der Sachleistungen nicht gleich die gesamte Summe
für Sachleistungen auszugeben, sondern sich die Option offen lassen, hier auch Geld zu haben, um seine Therapie weiter zu machen. Wichtig ist hier durchaus ein Grundgedanke, sich etwas Gutes zu tun und da gibt es
ja nun ein direkten Zusammenhang mit der Heimerfahrung, in dem man dort nicht gelernt hat, für sich gut zu sorgen, weil man oft nur die Erfahrung gemacht hat, schlecht behandelt worden zu sein, arbeitsmäßig
ausgebeutet wurde und es kein Freizeitangebot gab. Sicherlich haben Viele später gelernt, für sich etwas zu tun, aber es gibt durchaus Ehemalige, die es bis heute nicht geschafft haben, zu entspannen und auch für
sich etwas zu genießen. Also da kann man gut überlegen, was man denn eigentlich bräuchte um es sich auch einmal gut gehen zu lassen.
7. Identität
Hier geht es vor allen Dingen darum, bei unvollständiger Biografie zu recherchieren. Sei es nach den Eltern, Geschwistern oder anderen Verwandten. Hier sind
die Anlaufstellen angehalten nachzuforschen und behilflich zu sein. Bei den Ehemaligen der DDR sollten eigentlich die Anlaufstellen bei Zwangsadoptierten recherchieren; jeder Mensch hat ein Recht darauf zu erfahren,
woher er kommt, was seine Wurzeln sind. So gilt dann auch bei der Familienzusammenführung einen Anspruch haben zu dürfen. In diese Kategorie gehören aber auch z.T. Leistungen, die bestimmte Hobbys unterstützen,
weil sie auch zur Identität gehören.
Herzlichen Dank an Erika Tkocz und Dierk Schäfer
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Beschlagwortet mit:Anlaufstellen, dr. antje vollmer, ehemalige Heimkinder, Fonds-Heimerziehung, Kirchen,Staat
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