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Robert Nieporte - Anwalt für Heimopfer

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TV-Beitrag hier klicken

Dierk Schäfer: Rechtsvertretung für ehemalige Heimkinder! Ich empfehle, davon Gebrauch zu machen.
Veröffentlicht in heimkinder von dierkschaefer am 26. Juli 2010
Der Runde Tisch hat es von Beginn an versäumt: Den ehemaligen Heimkinder eine kompetente Rechtsberatung oder gar –Vertretung zur Seite zu stellen.
Rechtsanwalt Robert Nieporte aus Trier hat die Rechtsvertretung der ehemaligen Heimkinder für den VeH übernommen und ist bereit, auch die ehemaligen Heimkinder zu vertreten, die nicht Mitglied im VeH sind.
Ich habe Herrn Nieporte auf einer Podiums-Veranstaltung in Wien erlebt und ein langes persönliches Gespräch mit ihm gehabt. Heute kam ein Telefongespräch dazu. Herr Nieporte ist bereit, möglichst viele ehemalige Heimkinder gerichtlich zu vertreten. Ich halte ihn nicht nur für kompetent, sondern auch für vertrauenswürdig und empfehle allen ehemaligen Heimkindern, sich (für manche noch einmal) den Mühen zu unterziehen, die es bedeutet, einer weiteren Person die schlimmen Erlebnisse anzuvertrauen.
http://
dierkschaefer.wordpress.com/2010/07/26/rechtsvertretung-fur-ehemalige-heimkinder-ic h-empfehle-davon-gebrauch-zu-machen/

Robert Nieporte:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte gerne unter Bezugnahme auf die bisher immer wieder an mich gerichtete Fragestellung antworten, für wen ich denn eigentlich die Rechtsvertretung anbiete:
Ich biete die Rechtsvertretung für Mitglieder des Vereins ehemaliger Heimkinder, für ehemalige Heimkinder aus dem Osten und für solche Betroffenen an, die nicht in Vereinen organisiert sind.
Grund ist folgender: es kann zunächst aus meiner Sicht keinen Unterschied ausmachen, ob die Betroffenen in einem Verein organisiert sind oder nicht. Gleichzeitig kann es zunächst keinen Unterschied machen, ob das Heim im Westen oder im Osten der heutigen Bundesrepublik Deutschland gelegen hat. Entscheidend ist vielmehr die Tatsache des Mißbrauchs, der Erniedrigung und der menschenunwürdigen Behandlung von Kindern in Heimen. Dies ist der Grund dafür, dass die Politik hier eine verbindliche Lösung treffen muss und der Runde Tisch sich nicht davor verschließen darf. Gleichzeitig ist selbstverständlich den Unterschieden Rechnung zu tragen, die dadurch entstanden sind, dass die Bundesrepublik Deutschland nun das Unrecht der ehemaligen DDR aufzuarbeiten verpflichtet ist. Aber noch einmal: es kann kein ehemaligen Heimkind „zweiter Klasse“ geben, Unrecht bleibt, egal wo es geschehen ist, Unrecht.
Es gilt also auch für alle Betroffenen, dass zunächst einmal der Fragebogen sehr wichtig für mich ist. Damit ich eine entsprechende Legitimation habe, benötige ich sodann die zwei Vollmachten sowie den Beratungshilfeschein respektive Eigenbeteiligung oder die Kostenerstattung durch eine Rechtsschutzversicherung bzw. den Eigenanteil in Höhe von 109,96 EUR.
Ich hoffe, Ihre Frage hierauf beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Nieporte
http://
dierkschaefer.wordpress.com/2010/07/30/rechtsvertretung-fur-ehemalig e-heimkinder/
 

Daten:
Robert Nieporte
Rechtsanwalt
Brotstraße 1
54290 Trier
Schwerpunkte:
-
Europarecht
- Kartellrecht
- Gewerbl. Rechtschutz
- Schiedsrecht
Mail info@Kanzlei-Nieporte.de
Bankinstitut:
Sparkasse Trier
Kontonummer: 1004258
Bankleitzahl: 585 501 30

RA Robert Nieporte, Brotstr.1, D-54290 Trier
RA-Nieporte / Ke
28.07.2010

Sehr geehrte Mitglieder des Vereins ehemaliger Heimkinder,
Sie haben bereits von Frau Tschapek-Güntner bzw. dem Vorstand Unterlagen zugesandt
bekommen, die mich dazu ermächtigen sollen, für Sie sowie für den Verein ehem.
Heimkinder tätig zu werden. Beabsichtigt ist, die Interessen eines jeden Einzelnen unter
Ihnen nach außen - notfalls gerichtlich - durchzusetzen, was bisher nicht gelungen ist. Der
Verein ehemaliger Heimkinder hat am runden Tisch bislang wenig bzw. kein Gehör
gefunden. Deshalb möchte ich für jeden Einzelnen auftreten und den ehemaligen
Heimkindern somit ein größeres Gehör - auch am runden Tisch - verschaffen. Dafür
benötige ich Ihre Mithilfe. Ich bin bereits in Österreich mit der Thematik befasst, dort ist die
Entwicklung durch die Zusammenarbeit von Presse und Politik inzwischen weit gediehen.
Insbesondere für die Frage der Verjährung beruft sich der Runde Tisch darauf, dass ein
institutionalisiertes Unrecht nicht bestanden hat, sondern jede betroffene Person ein
individuelles Schicksal erlitten habe. Dies ist falsch. Diese Argumentation kann aber nicht
entkräftet werden durch einen Einzelnen, sondern nur durch das Aufzeigen von vielen
„Einzelschicksalen“, daran wird nämlich die institutionelle Einrichtung des Unrechts, das
institutionelle Unterlassen der Aufsichtspflicht durch den Staat und die Kirchen deutlich.
Zunächst einmal benötige ich von Ihnen dringend die zwei Vollmachten, welche Ihnen
zugesandt worden sind. Außerdem benötige ich umgehend den Beratungshilfeschein, den
Sie beim Amtsgericht in Ihrem Wohnbezirk beantragen können. Sie erhalten den
Beratungshilfeschein, indem Sie dem Rechtspfleger sagen, dass Sie die Überprüfung und
Beratung durch einen Anwalt Ihrer Wahl durchführen möchten.
Der Beratungshilfeschein darf Ihnen nicht versagt werden, da es Ihr Recht ist. Sollte man
Ihnen den Beratungshilfeschein verweigern, fordern Sie eine schriftliche Ablehnung des
Antrages nebst Begründung.
Der Beratungshilfeschein sollte wie folgt von dem Rechtspfleger ausgegeben werden:
Beratung durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl und Prüfung der Erfolgsaussichten
einer „Klage gegen das Land/den Bund/ die Kirche wegen Missbrauchs in
Kinderheimen“
Der Beratungshilfeschein und die beiden Vollmachten sollten wenn möglich spätestens bis
zum
04.08.2010
an mich zurückgesandt werden. Außerdem ist eine Eigenbeteiligung in Höhe von einmalig
10,- € notwendig. Diese legen Sie entweder den Vollmachten und dem Beratungshilfeschein
bei, oder Sie überweisen es auf das Ihnen bekannte Vereinskonto unter Angabe Ihres
Namens und des Bezugs: „Nieporte“.
Bei jenen Personen, die keinen Beratungshilfeschein bekommen, beläuft sich der Betrag auf
einmalig 109,96 €.
Schließlich benötige ich von Ihnen den Fragebogen, den Sie mir aber auch später mailen
oder postalisch zusenden können.
J e mehr Personen den Verein in der Durchsetzung auch der eigenen Interessen unterstützen,
umso größer ist die Möglichkeit, das Ergebnis des runden Tisches zu beeinflussen. In
Österreich ist uns dies aufgrund der intensiven gemeinsamen Zusammenarbeit bisher sehr
gut gelungen. Auch in Deutschland darf das Thema kein Tabu sein und muss die
Entschädigung, die Aufstockung der Rente sowie die Möglichkeit der Therapie für die
Vielzahl ehemaliger Heimkinder durchgeführt werden. Tragen Sie also mit dazu bei durch
Ihre Aktivität. Gemeinsam sind Sie stark! Legen Sie Ihr Mißtrauen ab und helfen Sie sich
gegenseitig, indem Sie auch Ihr eigenes Interesse umsetzen.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Nieporte
Rechtsanwalt
http://
dierkschaefer.files.wordpress.com/2010/07/ra-nieporte-veh.pdf

Was wird benötigt?

Beratungshilfeschein, den
Sie beim Amtsgericht in Ihrem Wohnbezirk beantragen können. Sie erhalten den
Beratungshilfeschein, indem Sie dem Rechtspfleger sagen, dass Sie die Überprüfung und
Beratung durch einen Anwalt Ihrer Wahl durchführen möchten.
Der Beratungshilfeschein darf Ihnen nicht versagt werden, da es Ihr Recht ist. Sollte man
Ihnen den Beratungshilfeschein verweigern, fordern Sie eine schriftliche Ablehnung des
Antrages nebst Begründung.
Der Beratungshilfeschein sollte wie folgt von dem Rechtspfleger ausgegeben werden:
Beratung durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl und Prüfung der Erfolgsaussichten
einer „Klage gegen das Land/den Bund/ die Kirche wegen Missbrauchs [Misshandlung] in
Kinderheimen“

Zwei unterschriebene Vollmachten. Diese sollten selbstverständlich im Original vorliegen.
Die eine Vollmacht bleibt im Original beim Anwalt, die andere wird weggeschickt.

Eigenbeteiligung in Höhe von einmalig 10,- € Diese legen Sie entweder den Vollmachten und dem Beratungshilfeschein
bei, oder Sie überweisen es auf das
Konto
Sparkasse Trier
Kontonummer: 1004258
Bankleitzahl: 585 501 30
Bei jenen Personen, die keinen Beratungshilfeschein bekommen, beläuft sich der Betrag auf
einmalig 109,96 €.

Fragebogen, den Sie aber auch später mailen
oder postalisch zusenden können.

Dokumente:
Vollmacht für den Anwalt
hier klicken
Fragebogen als PDF-Datei hier klicken
Fragebogen als Doc-Datei (Ausfüllen am PC) hier klicken

Alles senden an:
Robert Nieporte
Rechtsanwalt
Brotstraße 1
54290 Trier

Gespräch mit Robert Nieporte: „Es muss ein Miteinander sein“
Heimkinder 23 Aug 2010 - 08:29 Nr. 10030
TRIER. (hpd) Robert Nieporte ist der Anwalt, der nun die Interessen der ehemaligen Heimkinder vertritt.
Der hpd sprach mit dem Juristen über seine Strategie, über das pragmatische Vorgehen von Regierung und Kirche in anderen Ländern, das beharrliche Schweigen der deutschen Kirche, institutionalisiertes Unrecht und welche Anerkennung den Opfern gerecht werden würde.
hpd: Wie kam es dazu, dass Sie mit dem Verein ehemaliger Heimkinder (VeH) zusammenarbeiten, dass Sie das Mandat angenommen haben?
Robert Nieporte: Das hängt zunächst einmal damit zusammen, dass ich einen Mandanten habe, den Sie auch kennen, Herrn Jenö Alpar Molnár. Er hat das Buch geschrieben: „Wir waren doch nur Kinder“. Daher habe ich mich näher mit der Problematik ehemaliger Heimkinder befasst, wir sind somit auch mehrfach zusammen in Österreich gewesen. Wir haben dort Diskussionen geführt, Herr Molnár hat dort Buchlesungen gehalten. Die Podiumsdiskussionen waren gut vorbereitet, wir sind zum Teil auch politisch unterstützt worden. Darüber haben wir versucht, das Thema in die Öffentlichkeit hineinzutragen – denn in Österreich war man noch viel mehr, als ich es eigentlich erwartet hätte, dem Thema zunächst einmal abgeneigt. Das Thema zu forcieren, haben wir als unsere Aufgabe angesehen. Und gleichzeitig kamen wir mit verschiedenen Personen ins Gespräch, unter anderem mit Peter Henselder aus Berlin, der die Veranstaltung in Wien aufgezeichnet hat. Darüber hinaus kamen wir mit verschiedenen Heimkindern aus Österreich zusammen. Das war also gewissermaßen der Aufhänger. Darüber habe ich auch Frau Tschapek-Güntner vom VeH kennen gelernt.
...
Das eigentliche Ziel, an den Runden Tisch der Bundesregierung zu kommen, der ja eigens für die Probleme dieser ehemaligen Heimkinder eingerichtet worden ist, hat für die ehemaligen Heimkinder nicht funktioniert. In der Politik wie in der Juristerei gibt es verschiedene Darstellungen sowie Winkelzüge, die unternommen worden sind, um den Einfluss der ehemaligen Heimkinder nicht zu groß werden zu lassen. Wenn man sich die Runde anschaut, stellt man fest: Es sind exakt drei Betroffene darunter, die anderen Teilnehmer haben mit dem Problem per se nichts zu tun. Sie sind eigens für diesen Runden Tisch bestellt worden, sie sollen ihr Statement abgeben, bei der Aufarbeitung mitwirken. Aber es fällt auf - nachdem die Anwälte der ehemaligen Heimkinder am Runden Tisch nicht zugelassen wurden, der Verein dann geklagt hatte, diesen Prozess aber nicht gewinnen und das Ziel nicht erreichen konnte - , dass der VeH am Runden Tisch nicht mit einer entsprechenden juristischen Power, mit juristischem Sachverstand ausgestattet wurde. Den Opfervertretern, die selbst Opfer waren, wurde später jemand zur Seite gestellt zur Klärung juristischer Fragen – das ist aber nicht das Gleiche.
...
Ich kann gut verstehen, wenn man für das Thema nicht nur mit Bezugnahme auf das Opfer, sondern mit Bezugnahme auch auf die Gesellschaft, die weiterhin in Frieden leben soll und gleichzeitig Aufarbeitung demonstrieren muss, einen Runden Tisch einrichtet und damit aussagen möchte: „Wir kümmern uns um genau dieses Thema.“ Der Runde Tisch begann aber bereits sehr unglücklich, weil den Heimkindern, ich formuliere es mal lapidar, von Beginn an zu verstehen gegeben wurde: „Wir haben zwar hier den Runden Tisch, aber versprecht euch nicht zuviel davon. Eine Entschädigung in Geld wird es nicht geben.“ Es mag ein Missverständnis gewesen sein, ich war bei den Gesprächen ja nicht dabei. Was Fakt ist: Es wurde gesagt, es werde kein Fond eingerichtet. Dann muss man sich aber doch zwangsläufig die Frage stellen: „Wie sollte eine Entschädigung ansonsten vorgenommen werden, wenn nicht über einen Fond? Das hat die Mitglieder des Vereins ehemaliger Heimkinder – wie auch jene, die nicht in dem Verein Mitglied sind – brüskiert. Es mag sein, dass die Absicht des Runden Tisches eine andere war, es mag auch sein, dass die vormalige Rechtsvertretung des VeH nicht sehr glücklich angelaufen ist, dass man deren juristische Vertreter nicht am Runden Tisch haben wollte, aus welchen Gründen auch immer. Aber das Zugehen des Runden Tisches auf die ehemaligen Heimkinder, für die er doch eigens eingerichtet worden ist, hat nicht wirklich stattgefunden.
Ohrfeige Verjährung
Auch die Problematik der Verjährung wurde am Runden Tisch angesprochen, wenngleich wohl nicht sehr intensiv. Es hieß – auch in verschiedenen in der Öffentlichkeit ausgestrahlten Interviews - die Fälle seien alle verjährt. Das ist eine Ohrfeige, vor allen Dingen deswegen, weil eine inhaltliche Prüfung im Einzelfall ja nie stattgefunden hat. Und eine Verjährung prüft man nicht anhand einer Gruppe, sondern am jeweiligen Einzelfall. Es hätte schon aus diesem Grund dem Runden Tisch gut zu Gesicht gestanden, die Anwälte, die thematisch betraut sind und die die Akten der Heimkinder haben, mit zu beteiligen, jedenfalls aber den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, jemanden zu beteiligen, der die Einzelschicksale kennt. Ich habe in der letzten Zeit viel korrespondiert über Blogs, über E-Mail, über Gespräche am Telefon, und ich habe auch persönlich mit Opfern gesprochen. Es belastet die Opfer sehr, dass man von vornherein das Schicksal eines jeden Einzelnen so lapidar vom Tisch fegt, indem man sagt: „Die Schranke wird durch die Verjährungsproblematik ganz niedrig aufgehängt, es ist sowieso alles verjährt.“ Das ist nicht Mut machend. Ich kenne eine andere Lösung, die auch in Österreich favorisiert wird und sich am Norwegischen Modell orientiert, wo sie auch umgesetzt wurde, und zwar, indem auf die Verjährungseinrede verzichtet wird.

Gespräch komplett: http://
hpd.de/node/10030