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11. Januar 2012
An die Evangelische Stiftung Volmarstein
An den Stiftungsrat der ESV
An das Kuratorium der ESV
über den Stiftungssprecher der ESV
Herrn Pfarrer Jürgen Dittrich
Hartmannstraße 24, 58300 Wetter
Telefax: 02335 639119
Entschädigung und Schmerzensgeld für Opfer von Gewalt im
Johanna-Helenen-Heim 1945-1969
Sehr geehrte Damen und Herren,
es war bereits während der Arbeit des „Runden Tisches Heimerziehung“ und zu Beginn der Arbeit des „Runden Tisches Sexueller Missbrauch“ absehbar, daß es
nicht die Absicht der Teilnehmer an den Tischen (mit Ausnahme der Opfervertreter) ist, Schmerzensgelder und Entschädigungen für Opfer von Gewalt in Einrichtungen der Erziehungshilfe dem Bundestag zu empfehlen.
Darauf haben wir Sie in persönlichen Gesprächen, aber auch in Briefen und über unsere Homepage www.gewalt-im-jhh.de mehrfach hingewiesen. Mit Schreiben vom 12.05.2011 haben Sie eine monatliche Opferentschädigung abgelehnt; Ihr Vorstandssprecher schrieb: „Eine einseitige und nur durch die Evangelische Stiftung Volmarstein zu tragende monatliche Opferentschädigung über das bisher freiwillig von der Evangelischen Stiftung Volmarstein Geleistete hinaus, wie Sie es in Ihrem Brief formulieren, kann ich Ihnen nicht in Aussicht stellen.”
Diese Ablehnung hat nicht nur unter den Opfern Empörung ausgelöst. Zahlreiche Freunde damals misshandelter Klein- und Schulkinder vertreten die Meinung,
daß die Evangelische Stiftung Volmarstein ganz klar in der moralischen Pflicht auch zu finanziellen Wiedergutmachungsleistungen steht. In der Öffentlichkeit wird dies in ähnlich gelagerten Fällen auch so gesehen.
Zwar steht außer Frage, daß das Jugendamt Volmarstein, die Verwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises und die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe mit ihren untergeordneten Jugendämtern in der Aufsichtspflicht
völlig versagt haben, aber es ist unstrittig, daß die Misshandlungen in Volmarstein durch Mitarbeiter der damaligen Orthopädischen Anstalten Volmarstein ausgeführt wurden. Darum steht die Evangelische Stiftung als
Rechtsnachfolgerin in der Pflicht zur Wiedergutmachung. In unserer Meinung werden wir durch ein Teilergebnis des „Runden Tisches Sexueller Missbrauch“ bestärkt. Die ehemaligen Mitglieder dieser Arbeitsgruppe teilen
in ihrem Abschlußbericht unter Punkt „3.Die Verantwortung für die Vergangenheit“ eindeutig mit: „Die Verantwortung für das begangene Unrecht liegt vor allem bei den Tätern und den Institutionen, die Taten in ihrem
Verantwortungsbereich zugelassen oder verschleiert haben.“
Unter Punkt 3.1 ist zu lesen: „Das Hilfesystem [Opferfonds] entlastet die Täter und die Institutionen, in deren Verantwortungsbereich die Übergriffe
geschahen, nicht von ihrer Pflicht, sich mit weitergehenden Forderungen der Betroffenen nach Genugtuung und Wiedergutmachung auseinanderzusetzen. Zu Recht erwarten die Betroffenen, dass die Institutionen, die ihre
Verantwortung in der Vergangenheit nicht wahrgenommen haben, wenigstens heute Verantwortung für die Taten übernehmen. Dazu gehören nach Ansicht des Runden Tisches auch sogenannte „Schmerzensgeldzahlungen“. Der Runde
Tisch betont, dass diese Maßnahmen „allein den Institutionen obliegen.“
Unter Punkt 3.2 empfiehlt der „Runde Tisch Sexueller Mißbrauch“ „Verfahrensstandards für Zahlungen der Institutionen“.
Quelle: http://www.rundertisch-kindesmissbrauch.de/documents/111130AbschlussberichtRTKM.pdf
Mit diesem Ergebnis des Runden Tisches für sexuell misshandelten Kindern wurde nun auch die Situation der Verantwortungspflicht der einzelnen
Einrichtungen festgeschrieben und bestätigt. Damit hat sich auch die Situation für Ihre Einrichtung seit der letzten Mitteilung zur Frage von finanziellen Leistungen seitens der Einrichtung geändert.
Wir bitten Sie deshalb, endlich Ihrer Verantwortung nachzukommen und Schmerzensgeld-zahlungen zu entrichten. Unsere Forderungen nach einer monatlichen
Opferrente bzw. einer einmaligen Entschädigungssumme liegen Ihnen vor. Wir fordern Sie auch zu einem erneuten Gespräch mit unserer Arbeitsgruppe auf, in dem über Ihren finanziellen Anteil zu sprechen ist, aber auch
über Ihre Möglichkeiten, daran mitzuwirken, daß die Opfer Ihrer Einrichtung nicht erneut ins Heim, diesmal ins Altersheim, müssen. Ihre Antwort erhoffen wir im korrespondenz-üblichen Vier-Wochen-Zeitrahmen. Eine
Kopie Ihrer Antwort senden Sie bitte Herrn Helmut Jacob zwecks Veröffentlichung zu.
Mit freundlichen Grüßen (Klaus Dickneite) Sprecher
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12. 05. 2011 Evangelische Stiftung Volmarstein “Eine
einseitige und nur durch die Evangelische Stiftung Volmarstein zu tragende monatliche Opferentschädigung über das bisher freiwillig von der Evangelischen Stiftung Volmarstein Geleistete hinaus, wie Sie es in Ihrem
Brief formulieren, kann ich Ihnen nicht in Aussicht stellen.” kompletter Brief hier klicken
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“Das Hilfesystem entlastet die Täter und die Institutionen, in deren Verantwortungsbereich die Übergriffe geschahen, nicht von ihrer Pflicht, sich mit weitergehenden Forderungen der
Betroffenen nach Genugtuung und Wiedergutmachung auseinanderzusetzen. Zu Recht erwarten die Betroffenen, dass die Institutionen, die ihre Verantwortung in der
Vergangenheit nicht wahrgenommen haben, wenigstens heute Verantwortung für die Taten übernehmen. Dazu gehören nach Ansicht des Runden Tisches auch sogenannte
„Schmerzensgeldzahlungen“. Der Runde Tisch betont, dass diese Maßnahmen allein den Institutionen obliegen.” Empfehlung Runder Tisch Sexueller Mißbrauch: http://www.rundertisch-kindesmissbrauch.de/documents/111130AbschlussberichtRTKM.pdf
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Entschädigungen für in Institutionen missbrauchte Kinder sollen nach dem
Willen Bergmanns künftig von der jeweils verantwortlichen Einrichtung getragen werden und sich an gesetzlichen Schmerzensgeldregelungen orientieren. Die Summe könne zwischen 3000 und 50.000 Euro liegen. Das dürfte
vor allem die katholische Kirche verärgern, die bisher pauschal 5000 Euro Entschädigung zahlen will, sofern die Betroffenen detailliert über sich Auskunft geben. Bergmann hatte der Frankfurter Rundschau bereits im
Vorfeld gesagt, dass sie diese Summe nicht akzeptieren wird. Sie verlange nur, was man verlangen könne. „Banken sind auch gerettet worden, da kann man auch Betroffene anfangen zu retten.“ http://www.fr-online.de/missbrauch/kindesmissbrauch-bis-zu-50-000-euro-fuer-opfer---statt-5000,1477336,8484088.html
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Christine Bergmann, RT Sexueller Mißbrauch: “Genugtuung und Anerkennung liegt in
der Zuständigkeit der jeweiligen Institution, in der der Missbrauch stattgefunden hat, ...” mehr: hier klicken
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Die dritte Demütigung Missbrauchte Heimkinder haben Respekt verdient. Und Geld. Was kostet ein verpfuschtes Leben? Wie viel Geld braucht es, um das Unrecht, das zahllosen
Heimkindern im Deutschland der fünfziger und sechziger Jahre zugefügt wurde, zu sühnen? Und ist Sühne überhaupt möglich? Es ist das selbe Dilemma, das sich auch im Streit um die Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern
gestellt hat: Was geschehen ist, lässt sich nicht mit Geld aus der Welt schaffen. Und doch können finanzielle Hilfen für die Opfer
auch noch nach Jahrzehnten ein Weg sein, die Vergangenheit erträglicher zu machen. Im Fall der Heimkinder sind solche Zahlungen sogar unumgänglich. ... Gibt es am Ende gar kein Geld für die Heimkinder? Das wäre
nach dem Missbrauch und dem jahrzehntelangen Schweigen darüber die dritte Demütigung für die Opfer. http://www.zeit.de/2010/50/P-Missbrauch-Kinder Natürlich ist die Suche nach Kriterien für finanzielle Entschädigungen in heiklen Fällen wie diesem ungeheuer schwierig. Erlittenes Leid muss gleichsam taxiert,
abgewogen und verglichen werden. So hatte das Unrecht in den Heimen zwar System, aber nicht jedes Heimkind war davon gleichermaßen betroffen. Deshalb muss jeder einzelne Fall geprüft werden, aber diese Prüfung darf
für die Betroffenen nicht zur neuerlichen Demütigung geraten; nicht jeder Stockschlag muss bewiesen werden. ... Viele ehemalige Heimkinder leiden bis heute unter den traumatischen Erlebnissen ihrer Schulzeit. Sie
brauchen Geld, für Therapien oder weil sie, so die bittere Ironie der Geschichte, nicht selten in ähnlich prekären Verhältnissen leben, derentwegen sie die Jugendämter seinerzeit in Heime abgeschoben haben. Es
werden erhebliche Summen sein müssen, wenn sie die Folgeschäden der Heimunterbringung dieser Menschen wirksam lindern sollen – in Einzelfällen auch mehr als hunderttausend Euro. http://www.zeit.de/2010/50/P-Missbrauch-Kinder?page=2
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Der Wortlaut der Resolution der FAG JHH 2006 Forderungen an Politik und Kirche:
- Opferrente für alle Geschädigten in Höhe von 400 € bis zum Lebensende
- Individuelle Wohnformsicherung (im Einvernehmen der Betroffenen) zur Verhinderung erneuter stationärer Unterbringung
- Nichtanrechenbarkeit jeglicher Geld- und Sachleistungen für Entschädigungen und Wiedergutmachungen auf bisherige oder zukünftige Leistungen
der verschiedenen Sozialleistungträger.
Volmarstein, den 21. 8. 2010 Freie Arbeitsgruppe JHH, 58300 Wetter
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Opferrente erneut abgelehnt
Abschrift:
Ihr Schreiben vom 11. Januar 2012
Sehr geehrter Herr Dickneite,
wie Ihnen bekannt ist, hat der Deutsche Bundestag im letzten Jahr auf Vorschlag
des Runden Tisches Heimerziehung eine Lösung beschlossen, die die Einrichtung eines „Heimkinder-Fonds“ in Höhe von 120 Millionen Euro vorsieht. In diesen Fonds zahlen Bund, Bundesländer und Kirchen (einschließlich
Diakonie und Caritas) ein. Die Kriterien der Auszahlung an Betroffene aus diesem Fonds werden erarbeitet. Eine pauschale Entschädigung, wie Sie sie in Ihrem Brief fordern, ist dabei allerdings ausdrücklich
ausgeschlossen. Vielmehr sollen Kosten z.B, für therapeutische Hilfen oder Einzelfallhilfen aus diesen Mitteln finanziert werden. Der Anteil, den die Diakonie zu erbringen hat, wird über die Diakonischen Werke der
Landeskirchen gesteuert und von den Mitgliedseinrichtungen wie der Evangelischen Stiftung Volmarstein erbracht. Das heißt, jedes Mitglied des Diakonischen Werkes zahlt in diesen Fonds ein und stellt über den
Bundesverband die Mittel für die regionalen Anlaufstellen zur Verfügung. In Nordrhein-Westfalen sind diese Anlaufstellen beim Landschaftsverband Rheinland, Kennedy-Ufer 2, 50679 Köln, und beim Landschaftsverband
Westfalen-Lippe, Freiherr-vom-Stein-Platz 1, 48147 Münster, eingerichtet worden.
Diese Anlaufstellen sind für die Anliegen betroffener Heimkinder, vornehmlich
aus dem Bereich der Erziehungshilfe, zuständig.
Die Evangelische Stiftung Volmarstein ist - wie wir jetzt durch recherchierte
Archivunterlagen des Diakonischen Werkes der EKD wissen - in der damaligen Zeit (1950er/60er Jahre) auch Mitglied im damaligen Verband der Erziehungshilfe gewesen und somit als Teil der Erziehungshilfe in
Deutschland anerkannt gewesen. So findet sich die Evangelische Stiftung Volmarstein im „Verzeichnis Evangelischer Erziehungsheime", Sonderheft Ausgabe September 1953, herausgegeben vom Evangelischen
Reichs-Erziehungs-Verband e.V., unter Nummer 63 und im „Verzeichnis der Erziehungsheime und Sondereinrichtungen für Minderjährige in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin“ unter Nummer 763. Somit war die
Evangelische Stiftung Volmarstein sowohl anerkannter Teil der Erziehungshilfe wie auch Teil der Behindertenhilfe.
Aus diesem Grunde sollten betroffene Heimkinder, die im
Johanna-Helenen-Heim eingewiesen waren, ihre Hilfeleistungen im Rahmen der Leitlinien des Heimkinderfonds an den o.g. Stellen beantragen. Da die Evangelische Stiftung Volmarstein im Einzugsbereich des
Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe liegt, bitte ich Sie, sich zuständigkeitshalber an die Anlaufstelle des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in Münster zu wenden.
Da Marianne Behrs als besonders Leidtragende in den damaligen
Verhältnissen im Johanna-Helenen-Heim auch von den beauftragten Historikern herausgestellt worden ist, wird die Evangelische Stiftung Volmarstein im bisherigen Umfang Frau Behrs weiterhin unterstützen und sie
bitten, als Gesprächspartnerin für Fortbildungsveranstaltungen der ESV etc. zur Verfügung zu stehen. Die ESV wird besondere Verantwortung für solche Personen mit übernehmen, die sich in prekären Situationen
befinden. Dies sind freiwillige personenbezogene Hilfeleistungen, die wir ggfs. auch mit den Unterstützungsmöglichkeiten, die der Heimkinder-Fonds bietet, dann abgleichen werden.
Zu einem Gespräch bin ich grundsätzlich bereit, ich werde mich allerdings
in der Sache nicht anders verhalten als in diesem Brief beschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Dittrich
Original (Fax an Klaus Dickneite) hier
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22.02.2012
Keine Opferrente für behinderte Heimopfer Evangelische Stiftung Volmarstein lehnt ab
Sie wurden geschlagen, ihre kleinen Kinderfinger blau geknüppelt, sie bekamen Faustschläge auf den Kopf, ins Gesicht, auf die Ohren, sie wurden in die Ecke
gestellt und, wenn sie zusammenbrachen, wieder hochgeprügelt. Sie wurden sexuell misshandelt. Sie wurden zwangsgefüttert und mussten selbst das Erbrochene vom Boden essen. Sie wurden 24 Stunden, Tag für Tag
geängstigt und bedroht. Einige wurden isoliert, tagelang oder wochenlang, - das war Isolationsfolter. Sie wurden gegeneinander aufgehetzt. Sie wurden beleidigt und missachtet: Du bist asozial, Du bist Dreck. Man verweigerte ihnen die individuell angemessene Schulausbildung; manche ließ man jahrelang ein und dieselbe Schulklasse durchlaufen. Etliche leiden noch heute an den Folgen falscher medizinisch/orthopädischer Versorgung.
In einigen Heimen der Evangelischen Kirche und der damaligen Inneren Mission geschahen abscheulichste Verbrechen, die jede Vorstellungskraft sprengen. Es
waren Kleinkinder und Schulkinder, die in einem Heim für behinderte Kinder untergebracht waren, das sich als Hort christlicher Nächstenliebe ausgab. Ihr Leiden ist in dem Buch "Gewalt in der
Körperbehindertenhilfe - Das Johanna-Helenen- Heim in Volmarstein von 1947 bis 1967" und auf der Homepage www.gewalt-im-jhh.de der Opfergruppe dokumentiert. Damals hieß die Gesamteinrichtung in Volmarstein bei Hagen „Orthopädische Heil- Lehr- und Pflegeanstalten“. Heute: „Evangelische Stiftung Volmarstein“.
Nun, nach dem quälend langen Prozess der Aufarbeitung, nach der Konfrontation mit den erlebten Verbrechen in der Kindheit, nach Überwindung der Scham,
vereinzelt auch nach Therapie der Traumata, verlangen sie eine Entschädigung, die dem Begriff gerecht wird. Sie wollen eine Opferrente. Und dieses Geld brauchen sie zur Gestaltung eines würdigen Lebensabends.
Die Evangelische Stiftung Volmarstein lehnt diese Forderung kategorisch ab. Sie verweist auf den Opferfonds, den der Deutsche Bundestag im vergangenen Jahr
auf Vorschlag des Runden Tisches Heimerziehung eingerichtet hat: „Eine pauschale Entschädigung, wie Sie sie in Ihrem Brief fordern, ist dabei allerdings ausdrücklich ausgeschlossen. Vielmehr sollen Kosten z.B,
für therapeutische Hilfen oder Einzelfallhilfen aus diesen Mitteln finanziert werden.“ Und sie erklärt, dass sie bereits in den Opferfonds einzahle: „Der Anteil, den die Diakonie zu erbringen hat, wird über
die Diakonischen Werke der Landeskirchen gesteuert und von den Mitgliedseinrichtungen wie der Evangelischen Stiftung Volmarstein erbracht. Das heißt, jedes Mitglied des Diakonischen Werkes zahlt in diesen Fonds ein
und stellt über den Bundesverband die Mittel für die regionalen Anlaufstellen zur Verfügung.“ Die Opfer der Volmarsteiner Anstalten mögen sich doch bei den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen melden. Ein Trostpflaster hält die Evangelische Stiftung dennoch parat: „Die
ESV wird besondere Verantwortung für solche Personen mit übernehmen, die sich in prekären Situationen befinden. Dies sind freiwillige personenbezogene Hilfeleistungen, die wir gegebenenfalls auch mit den
Unterstützungsmöglichkeiten, die der Heimkinder-Fonds bietet, dann abgleichen werden.“ Zu einem Gespräch ist Stiftungssprecher Pfarrer Jürgen Dittrich „grundsätzlich bereit“ und fügt an: “ich werde
mich allerdings in der Sache nicht anders verhalten als in diesem Brief beschrieben.“
Dies ist die zweite Ablehnung. Im Mai des vergangenen Jahres gab Pfarrer Dittrich der Arbeitsgruppe schon einmal schriftlich zu verstehen: „Eine einseitige
und nur durch die Evangelische Stiftung Volmarstein zu tragende monatliche Opferentschädigung ... kann ich Ihnen nicht in Aussicht stellen.” Seine Begründung war die gleiche: Der Opferfonds.
Dierk Schäfer, evangelischer Pfarrer i R. bringt das Empfinden der enttäuschten Heimopfer auf den Punkt. „Genau das ist die Linie: sich erst vor dem Runden
Tisch verstecken, dessen Ergebnissen man nicht vorgreifen will, und sich dann unter dem Runden Tisch verstecken undauf das verweisen, was aufgetischt wurde. Kein kritischer Blick auf die Ergebnisse, die sind ja sehr
kommod, kein Blick ins Ausland, mir san mir!“
Kommentar:
Mit ihrer Verweigerungshaltung schadet die Evangelische Stiftung Volmarstein (ESV) gleich dreifach.
Sie schadet zum einen ihren Opfern, bei denen sie moralisch in der Pflicht steht und aus der sie sich nicht durch den Ablasshandel am Runden Tisch
Heimerziehung davonstehlen kann. Die Therapie der Opfer ist das eine, wirkliche Entschädigung in Form von Schmerzensgeldzahlungen und Opferrenten das andere. Zu viele Verbrechen hat sie unter ihrem Dach des
Johanna-Helenen-Heims nicht nur geduldet, sondern sogar gefördert. Es gab genügend Beschwerden. Sie wurden schlichtweg ignoriert. Darum sind die Forderungen der Opfer berechtigt. Sie sind zugleich moderat: 400 Euro
Opferrente für eine verpfuschte Kindheit, für ein Leben danach, das durch diese Verbrechen permanent beeinträchtigt ist. Es ist nicht glaubhaft, daß die ESV, die in den nächsten fünf Jahren für zwei weitere
Krankenhäuser 10 Millionen Euro investieren will, die Entschädigung ihrer ehemaligen Heimkinder nicht finanzieren kann.
Die Evangelische Stiftung Volmarstein schadet zum anderen sich selbst. Die Mißhandlungen in der Vergangenheit sind das historische Unrecht. Die Verweigerung
angemessener Entschädigung ist der aktuelle Betrug an den ehemaligen Heimkindern. Es geht nicht nur um Entschädigung der ehemaligen Heimkinder, sondern um die Ent-schädigung, also um die Rehabilitierung des Rufes
der Stiftung. Die ehemaligen Heimkinder werden respektvoll dazu beitragen, die Bußfertigkeit der Stiftung zu bezeugen, wenn sie davon überzeugt werden.
Schließlich geht es auch um die Glaubwürdigkeit von Pfarrern ganz allgemein. Die vier Vorgänger von Pastor Jürgen Dittrich haben von den Mißhandlungen gewußt.
Pastor Hans Vietor tat nichts dagegen. Pastor Ernst Kalle ignorierte die Beschwerden damaliger Mitarbeiter. Pastor Rudolf Lotze wollte vom Versagen seiner Vorgänger nichts hören. Pastor Ernst Springer beleidigte,
leugnete zunächst und verharmloste dann die Verbrechen; außerdem belog er die Öffentlichkeit und behauptete „erst jetzt“, also 2006, von den Greueltaten erfahren zu haben. Wo steht Pastor Jürgen Dittrich? Einst
Hoffnungsträger der Geschundenen. Zunächst demotiviert er sie, Zeilen später bietet er ihnen ein Gespräch an. Welchen Sinn soll es haben?
Das Adjektiv „evangelisch“ im Namenszug „Evangelische Stiftung Volmarstein“ sollte eine Verpflichtung sein, nämlich nach der „Frohen Botschaft“ zu handeln.
Wie will sie ehrlich Spenden einwerben, wenn deutlich wird, daß es nur ums Geschäft geht?
Helmut Jacob
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E-Mail: „die Phasen der Aufarbeitung_oder Verarsche“
ESV in der Pflicht: zur ungeschönten Wahrheit
Die Homepage der FAG JHH 2006 wird jeden Tag von mehreren 100 Menschen besucht. Darunter auch solchen, die seit Jahren kritisch im Internet recherchieren und
immer wieder auf Ungereimtheiten hinweisen.
Unter dem Betreff „die Phasen der Aufarbeitung_oder Verarsche“ erreichte mich eine E-Mail, in der eine Präsentation der Evangelischen Stiftung Volmarstein
heftig kritisiert wird: „...schicke ich ihnen in der Anlage eine Präsentation, die ich für eine kleine Offenbarung der Diakonie in Bezug auf die Position gegenüber Opfern halte.Man spricht von Kontroverse,
Provokation, das Archiv sei in einem schlechten Zustand gewesen etc. Obwohl wir nicht im persönlichen Kontakt stehen, habe ich auch die skandalöse Situation unter Missachtung der Rechte und Forderungen der
ehemaligen Bewohner um die Stiftung Volmarstein verfolgt; ...“
Um welche Präsentation geht es? Der „Bundesverband evangelischer Behindertenhilfe“ (BeB) führte vom 30. Januar bist 1. Februar 2011 in der Evangelischen
Akademie Hofgeismar die Fachtagung „Gegen unsere Ohnmacht im Umgang mit Gewalt“ durch.
http://www.beb-ev.de/content/artikel_774_15.html
Zu den Materialien gehörte auch die Präsentation „Leben mit der eigenenInstitutionsgeschichte“ – Erfahrungen in der Aufarbeitung von Gewalt in einer
Institution“.
Referent war Pfarrer Jürgen Dittrich, Ev. Stiftung Volmarstein, Wetter
http://www.beb-ev.de/files/pdf/2011/dokus/gewalt/Praesentation_Dittrich_WS3.pdf
In meinem privaten Blog habe ich unter dem Thema „Die Hölle von Volmarstein im Weißwaschgang der Evangelischen Stiftung Volmarstein“ diese Präsentation
analysiert und dabei Fehler korrigiert, Auslassungen und wichtige Ergänzungen hinzugefügt.
Weil dies nicht die einzige Kritik an dieser Präsentation ist, stelle ich diesen privaten Blogbeitrag an dieser Stelle ein.
Helmut Jacob
24. März 2012
Analyse der Präsentation hier klicken
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Angst vor erneuter Heimeinweisung völlig berechtigt
Dierk Schaefers Blog
»Pflegewüste Deutschland: Pflegeheime auf dem Prüfstand«
Posted in heimkinder, Politik, Menschenrechte by dierkschaefer on 24. April 2012
»Vor der Veröffentlichung neuer Erkenntnisse über die Zustände in den deutschen Pflegeheimen haben Patientenvertreter die Krankenkassen zur Offenlegung aller
Missstände aufgefordert. An diesem Dienstag (11.30 Uhr) stellt der Medizinische Dienst der Krankenkassen seien neuen Pflege-Qualitätsbericht vor.«
»„42 Prozent der Menschen in Pflegeheimen leben unter freiheitsentziehenden Maßnahmen“«
»„Wir kritisieren seit Jahren, dass das Fälschen und Frisieren von Pflege-Dokumentationen, die der Medizinische Dienst einsieht, nicht bestraft wird“, sagte
Brysch weiter. Rund 30 Prozent der Dokumentationen in den Pflegeheimen stimmten nicht. Brysch forderte die Politik auf, auf mehr angestellte Ärzte in Heimen hinzuwirken. Auf diese Weise könnten 40 Prozent der
Krankenhauseinweisungen aus Heimen heraus vermieden werden«.
Quellen:
http://www.n-tv.de/politik/Pflegeheime-unter-der-Lupe-article6097381.html
http://www.focus.de/gesundheit/arzt-klinik/reha-pflege/pflegewueste-deutschland-pflegeheime-auf-dem -pruefstand_aid_741964.html
http://www.chiemgau24.de/nachrichten/politik/pflegeheime-freiheitsentzug-2290015.html
alle: Dienstag, 24. April 2012
Kein Wunder, daß ehemalige Heimkinder einen Horror vor einer möglichen Alten- oder Pflegeheim-Einweisung haben. Sie sind vorgeschädigt und sehen nun ihre
Befürchtungen auch noch aktuell berechtigt.
Zu erinnern ist in diesem Zusammenhang an den Fall der Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch.
Brigitte Heinisch ist die Berliner Altenpflegerin, die nicht vor ihrem Arbeitgeber kuschte, dem „Vivantes – Netzwerk für Gesundheit“. In dessen Pflegeheim
mußten die inkontinenten Alten zuweilen bis in den Mittag hinein in ihren verdreckten Windeln liegen – an Windeln sollte gespart werden und an Personal wurde gespart.
Mehr dazu in diesem Blog:
http://dierkschaefer.wordpress.com/2011/07/24/nur-ein-fall-von-meinungsfreiheit/
http://dierkschaefer.wordpress.com/2011/07/31/wurdiges-sterben/
http://dierkschaefer.wordpress.com/2011/12/31/2243/
http://dierkschaefer.wordpress.com/2011/08/27/das-strasburger-bugeleisen-und-die-feinen-konturen- des-deutschen-rechts/
übernommen von:
http://dierkschaefer.wordpress.com/2012/04/24/pflegewuste-deutschland-pflegeheime-auf-dem-prufst and/
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Der Wortlaut der Resolution der FAG JHH 2006 Forderungen an Politik und Kirche:
- Opferrente für alle Geschädigten in Höhe von 400 € bis zum Lebensende
- Individuelle Wohnformsicherung (im Einvernehmen der Betroffenen) zur Verhinderung erneuter stationärer Unterbringung
- Nichtanrechenbarkeit jeglicher Geld- und Sachleistungen für Entschädigungen und Wiedergutmachungen auf bisherige oder zukünftige Leistungen
der verschiedenen Sozialleistungträger.
Volmarstein, den 21. 8. 2010 Freie Arbeitsgruppe JHH, 58300 Wetter
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Opferfonds der Bundesregierung und der Kirchen für ehemalige Heimkinder
„Freie Arbeitsgruppe JHH 2006“ fordert: Bezahlt die Opfer direkt
Behinderte Heimopfer erhalten keine Mittel aus dem Opferfonds
Evangelische Stiftung Volmarstein Aufsichtsrat und Kuratorium 58300 Wetter Telefax: 02335639119
Sehr geehrter Herr Pfarrer Dittrich, sehr geehrte Damen und Herren!
Inzwischen zeichnet sich immer deutlicher ab, dass für behinderte Heimopfer aus dem Opferfonds des Bundes, der Länder und der Kirchen keine Gelder zu erwarten
sind. Es ist Ihnen bekannt, dass wir auch diesen Opferfonds ablehnen, weil er eine weitere Demütigung der Heimopfer darstellt.
An mehreren Stellen haben Sie uns darüber informiert, dass Sie und die anderen Behinderteneinrichtungen, zusammen oder zusätzlich, zum Beitrag des
Bundesverbandes Diakonie in den Opferfonds eingezahlt haben.
Es ist nach unserem Empfinden nicht mehr zumutbar, dass die Opfer Ihrer Einrichtung weiter hingehalten werden. Nach und nach stirbt ein Mensch, ohne auch nur
eine symbolische Entschädigung von Ihrem Haus erhalten zu haben. Inzwischen mehren sich die Stimmen, die dieses „auf die lange Bank schieben“ als moralisch unanständig betrachten.
Wir fordern Sie darum auf, die von Ihnen eingezahlten Gelder und die anteiligen Gelder des Bundesverbandes Diakonie zurückzufordern und sie direkt den Opfern
Ihrer Einrichtung zukommen zu lassen.
Eventuelle Rechtsstreitigkeiten in der Frage der Rückforderung sollten nicht auf den Rücken der Opfer ausgetragen werden. Darum sind Sie aufgefordert, bis zur
Klärung des Sachverhaltes in Vorleistung zu treten.
Ihre Zahlungen entbinden Sie jedoch nicht von unseren sonstigen klaren Forderungen. Sie können allerdings damit verrechnet werden.
Gleiches Schreiben geht in ähnlichem Wortlaut an den Bundesverband Diakonie. Ihre und die Stellungnahme des Bundesverbandes Diakonie werden wir in gewohnter
Weise auf unserer Homepage veröffentlichen.
Damit wir Ihre Stellungnahme an unsere ehemaligen Mitschüler/innen weiterleiten können, bitten wir Sie, Ihr Schreiben an Helmut Jacob, Anschrift oben, zu
senden.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Dickneite
Original
PDF-Datei hier klicken
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Antwort der Evangelischen Stiftung Volmarstein am 18.07.2013
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Antwort der Evangelischen Stiftung Volmarstein als Textdatei hier klicken
Rückfrage der Arbeitsgruppe an Diakonisches Werk und Evangelische Stiftung
Volmarstein am 25. Juli 2013
Ihre Antworten vom 16.07.2013 (Diakonie Bundesverband) und 18.07.2013 (Evangelische Stiftung Volmarstein)
Sehr geehrte Damen und Herren,
da Ihre Antworten fast gleichen Inhalts sind, erlaube ich mir arbeitserleichternd, Ihnen zusammen zu erwidern.
Ihre Antwort auf unser Schreiben vom 31.
Mai 2013 wirft mehr Fragen auf, als es unsere beantwortet.
1. Es fehlen Belege dafür, dass Sie sich wirklich am Runden Tisch für die Belange der behinderten Heimopfer eingesetzt haben. Aber wenn Ihre
Mitteilung zutrifft, möchten wir gern belegt haben, mit welchen Mitteln und Worten es der Diakonie und der ESV nicht gelungen ist, Frau Vollmer als Leiterin des Runden Tisches davon abzubringen, ausschließlich
Erziehungsheime zu thematisieren und nicht die Zustände in den Behindertenheimen.
2. Wir wüßten zudem gern, ob die Einrichtungen für Behinderte tatsächlich Geld in den Heimkinderfonds eingezahlt haben, wenn ja, ob der Fonds das Geld
zurücküberwiesen hat, und schließlich, ob das Geld der Behindertenheime nun direkt an die Antragsteller aus diesen Heimen geht oder ob diese Behinderten weiter behindert werden, die paar Kröten zu erhalten. Bitte
aber auch dafür Belege! Wir müssten Ihnen doch nun wirklich eindringlich verdeutlicht haben, dass immer mehr behinderte Heimopfer sterben, ohne auch nur eine kleine finanzielle Entschädigung für die an ihnen
verübten Verbrechen zu erhalten.
3. Wir können nicht nachvollziehen, warum Sie Ihre Opfer weiterhin warten lassen und nicht schon in Vorleistung treten wollen. Warum ist es nicht möglich,
jedem Opfer 10.000 € auszuzahlen und diese mit den Leistungen des Opferfonds zu verrechnen?
4. Für uns ergibt sich aus Ihren Antworten die Frage: Warum sollte man den Rechtsnachfolgern von Einrichtungen, in denen Verbrechen an wehrlosen Kindern
begangen wurden, die aber den ehemaligen Heimkindern aus den Erziehungsheimen nur nach Prüfung ihrer Belege Glauben schenken, einfach nur so glauben?
Wir müssen Sie bitten, uns all diese Fragen möglichst
innerhalb der nächsten Tage zu beantworten. Schließlich vertreten wir die Interessen unserer Mitschülerinnen und Mitschüler und darum haben wir uns verpflichtet, sie umfangreich zu informieren.
Unser Schreiben beinhaltet Textpassagen aus einem Blogeintrag des Pfarrers i.R. Dierk Schäfer aus Bad Boll, der den Brief des Bundesverbandes Diakonie
analysiert hat. Seine Fragen decken sich nun tatsächlich mit unseren und darum ist die Übernahme dieser Textpassagen gewollt. http://dierkschaefer.wordpress.com/2013/07/18/wer-ist-hier-behindert-oder-wer-b
ehindert-wen/
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Dickneite
PDF-Datei hier klicken
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Antwort der ESV am 22. August 2013
Sehr geehrter Herr Jacob, sehr geehrter Herr Dickneite, wie Sie aus den vielen Gesprächen im Rahmen der Aufarbeitung wissen, habe ich mich immer dafür
eingesetzt, dass der Runde Tisch bzw. der nunmehr vom Bundestag eingerichtete Fonds Heimkinder auch die Interessen der Menschen mit Behinderungen berücksichtigt. Dies ist nun politisch entschieden. Deshalb habe ich
die Initiative, die ich Ihnen im letzten Brief beschrieben habe, in der das Diakonische Werk der EKD sich in dieser Hinsicht eingesetzt hat, unterstützt, in der Hoffnung, dass dies zu einem Ergebnis führen wird, für
das ich mich immer eingesetzt habe. Ihrem Wunsch, dies Ihnen im Einzelnen zu belegen, kann und will ich nicht entsprechen. Der bundesweit eingerichtete Heimkinderfonds wird zu einem Drittel von Kirche und
Diakonie getragen, weshalb beispielsweise in Westfalen jährlich ein Zusatzbeitrag erhoben wird. Dies gilt auch für die Evangelische Stiftung Volmarstein. Eine von Ihnen geforderte pauschale Lösung lehne ich nach
wie vor ab. Wir werden den Weg weiter gehen, dass wir im Einzelfall betroffene Menschen mit Behinderung, die im Johanna- Helenen-Heim als Kind gewesen sind, auf Antrag unterstützen wollen, wie wir es in der
Vergangeheit auch schon getan haben, zuletzt Ende letzen Jahres.
PDF-Datei hier klicken
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Dierk Schaefers Blog: Volmarsteiner Anstalten und ihr Finanzbeitrag Veröffentlicht in heimkinder, Kinderrechte, Kirche, Kriminalität von dierkschaefer am 21. November 2013 19.11.2013 17:11
per Mail
Sehr geehrter Herr Kollege Dittrich, da ich nicht gern Kontaktformulare benutze, maile ich an die allgemeine Mailadresse Ihrer Einrichtung. Ich habe nur eine Frage, doch die in mehreren Facetten: Die ESV
hat, wie ich erfuhr, für die vielfältigen Kindesmißhandlungen in der Vergangenheit in den Fonds des Runden Tisches/Heimkinder einbezahlt. Der ist nun erklärtermaßen nicht zuständig für Kinder aus
Behinderteneinrichtungen. 1a) Hat die ESV das eingezahlte Geld zurückgefordert und es daraufhin erhalten oder kam es unaufgefordert zurück? 1b) Wie kommen die ehemaligen Heimkinder aus Volmarstein an
Zahlungen, die denen des Runden Tisches vergleichbar sind? Diese Frage interessiert Ihre „Ehemaligen“ und auch die Leser meines Blogs, zumal Ihre Einrichtung nicht die einzige sein dürfte, die durch
Fehlallokation der Zahlungen bisher vielleicht nichts an ihre Opfer ausgezahlt hat bzw. auszahlen konnte. Dieses Mail erscheint deshalb auch in meinem Blog und Ihre Antwort werde ich auch und gern in meinem Blog
veröffentlichen. Mit kollegialem Gruß Dierk Schäfer http://dierkschaefer.wordpress.com/2013/11/21/volmarsteiner-anstalten-und-ihr-finanzbeitrag/#co mments
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11.02.2014: Zweiter Versuch von Dierk Schäfer, um seine Email (siehe vorstehend)
beantwortet zu bekommen “Sehr geehrter Herr Kollege Dittrich, mein Vortragshonorar in Sachen ehemaliger Heimkinder betrug
500,00 €. Das wollte ich nicht für mich vereinnahmen und hatte es Ihrer Stiftung als Spende für das Marianne-Behrs-Haus
überwiesen. Als mein Finanzamt eine formgerechte Spendenquittung anforderte, erfuhren Sie die Adresse des Spenders und Sie bedankten sich schriftlich im üblichen Rahmen. Nicht im üblichen Rahmen war meine Frage
per Mail vom 19.11.13 an Sie, ob und in welcher Höhe die Stiftung Volmarstein in den Heimkinderfonds eingezahlt habe und was aus dem Geld geworden sei, da Kinder aus Behindertenheimen erklärtermaßen nicht
anspruchsberechtigt sind. Aus anderen Quellen erfuhr ich, daß man sich kirchlicherseits bemüht, auch für solche Kinder eine Lösung zu finden – und die Kirchen erweisen sich als Gottes Mühlen, denn sie mahlen langsam
und zunehmend mehr ist Tod Ihrer ehemaligen Heimkinder schneller als das Mahlwerk der Kirchen. Doch das stammt aus anderen Quellen. Von Ihnen, sehr geehrter Herr Kollege, kam keine Antwort. Was soll ich davon
halten, daß Sie nur bei cash antworten (lassen)?
Mit freundlichem Gruß
Dierk Schäfer” http://dierkschaefer.wordpress.com/2014/02/11/antwort-nur-bei-cash/
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Dierk Schaefers Blog Shit happens – but sometimes it hits the fan.
Posted in Kirche by dierkschaefer on 5. März 2014
Post aus Volmarstein. Nein, falsch geraten. Es ist weder die Antwort auf mein Mail vom 11. Februar
2014[1] und auch nicht die auf mein Mail vom 21. November 2013[2]. Es ist ein simpler Bettelbrief, nach dem Motto: Hat er einmal gespendet, macht er’s vielleicht noch mal. Und wieso shit happens? Das geht so:
Wenn man irgendwo, nicht nur bei Volmarsteins, gespendet hat, bekommt man ein Dankesschreiben, in Volmarstein mit Konterfei und Unterschrift des Chefs. Soweit o.k. Natürlich hat er normalerweise weder die Spende
noch sein Dankeschön selber zu Gesicht bekommen, das macht die Spendenabteilung, und das ist auch o.k. Doch man landet auch in der Spenderdatei und bekommt Bettelbriefe. Das ist verständlich, aber nicht o.k., denn
es ist belästigend. Peinlich wird die Angelegenheit, wenn der Herr Anstaltsleiter auf Mails nicht antwortet, die nichts mit Spenden zu tun haben, sondern Fragen nach der korrekten Geschäftsführung stellen. So ein
shit happens, wenn man nicht direkt über Mail erreichbar ist, sich abschottet und Mails nur über info@….de
oder praesidialbüro@….de laufen. So ein Filter ist in vielen Fällen ganz praktisch, schließlich kann sich der Chef nicht um jeden Shit selber kümmern. Dann gibt es drei Möglichkeiten: 1. Der Chef wird knapp informiert und sagt ebenso knapp, welchen Duktus die Antwort haben soll (Herr XY hat mich gebeten, Ihnen auf Ihr Schreiben vom x.x. zu antworten) oder 2. er sagt no answer! oder 3. das Büro läßt das Schreiben kraft eigener Machtvollkommenheit unbearbeitet.
Wie dem auch sei: So verprellt man Spender, die mehr wollen, als nur eine Einrichtung zu unterstützen, die den Anschein erweckt, auf dem hohen Roß zu sitzen oder von einem Chef geleitet zu werden, der seinen
Laden wohl nicht im Griff hat. Ich werde ihm seinen Bettelbrief zurückschicken, per Einschreiben.
[1] https://dierkschaefer.wordpress.com/tag/diakonie/ [2] http://dierkschaefer.wordpress.com/2013/11/21/volmarsteiner-anstalten-und-ihr-finanzbeitrag/
2 Antworten
ekronschnabel said, on 5. März 2014 at 22:18 @ Dierk Schäfer: Sie wissen, wo das steht: “…der Herr hat’s genommen”. Ich meine den
Herrn aus Volmarstein. Sein Motto: Nehmen ist seliger denn geben. Oder war das andersrum…?
Antwort dierkschaefer said, on 6. März 2014 at 00:02 In einem Film will sich ein Mann an seiner Bank rächen,
ich glaube, sie wollten ihn entlassen. Er weiß aber noch nicht wie. Da geht er in die Kirche. Der Pfarrer predigt über „Geben ist seliger, denn nehmen“. Dem Mann geht ein Licht auf, er legt unbeobachtet etwas
Kleingeld in die Kasse – und verursacht einen Mordsaufwand, mehr, als wenn er geklaut hätte.
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